Unser Verein
Mitgliedschaft
Alles zur Mitgliedschaft
Mitglied in unserem Schützenverein kann jeder werden. Allerdings darf er nicht vorbestraft sein - es wird ein Führungszeugnis benötigt, was zum Mitgliedsantrag beiliegen muss. Außerdem sind sportliche Ambitionen oder einfach Spaß am Sport erwünscht.
Mitgliedschaft
Wer bei uns Vereinsmitglied werden möchte, darf nicht vorbestraft sein.
Zum Mitgliedschaftsantrag wird benötigt:
- Führungszeugnis benötigt darf nicht älter als 3 Monate sein.
- Mitgliedsantrag beiliegen muss.
Weitere wichtige Informationen und Dokumente:
Die Satzung des "Schützenverein Chemnitz 1990 e.V." wurde in der Gründungsversammlung am 15.03.1990 beschlossen.
Die Satzung in der vorliegenden Fassung wurde von der Mitgliederversammlung des "Schützenverein Chemnitz 1990 e.V." am 31.05.2014 beschlossen und tritt mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft. Damit tritt jede ältere Satzung außer Kraft. Vorhandene ältere Exemplare sind außer der Urschrift zu vernichten.
Vorstellung
Gerne möchten wir Dich zuerst kennenlernen. Sei es durch ein Probeschießen oder ein Gespräch.
Der Antrag
Wer bei uns Vereinsmitglied werden möchte, darf nicht vorbestraft sein - es wird ein Führungszeugnis benötigt, was zum Mitgliedsantrag beiliegen muss. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein.
Freigabe durch den Vorstand
Der Vorstand berät über eine Zustimmung des Antrags.
Beitrags- und Gebührenordnung
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der Punkt 26 der Satzung.
II. Solidaritätsprinzip
Eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen.
Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
- Die Mitgliederversammlung hat daher am 15.03.2025 diese Beitragsordnung beschlossen.
- Die Beitragsordnung tritt ab dem Beitragsjahr 2026 in Kraft.
- Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt.
IV. Regelungen
- Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Wird kein neuer Beschluss gefasst, gelten die Beiträge ein weiteres Jahr.
- In Härtefällen kann ein Antrag auf Reduzierung der Beitragshöhe und Änderung der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
- Ab Vereinseintritt ist der anteilig monatliche Beitrag, entsprechend der Anzahl der Monate bis zum Ende des Jahres, zu zahlen. Angefangene Monate werden voll einberechnet. Der Grundbeitrag ist immer in voller Höhe fällig.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens bis zum 30.09. schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.
- Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregelungen. In Ausnahmefällen kann eine andere Zahlungsweise mit dem Vorstand vereinbart werden.
- Die Bankverbindung des Vereins lautet:
Sparkasse Chemnitz
IBAN: DE20 8705 0000 0710 0281 30
BIC: CHEKDE81XXX - Der Erstbeitrag ist in einer Rate, umgehend nach Aufnahme, fällig. Nachfolgende Jahresbeiträge können auch in zwei Raten entrichtet werden. Die erste Rate ist am 1.11. für das Folgejahr und die zweite am 01.05. des Jahres fällig.
- Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren in Höhe der anfallenden Kosten erhoben. Wird die erste Rate nicht gezahlt, erfolgt keine Mitgliedermeldung an den SSB. Das Mitglied verliert damit seine Mitgliedschaft. Es erfolgt die Meldung an die Ordnungsbehörde.
VI. Aufnahmegebühren
- Zur Aufnahme in den Verein als ordentliches Mitglied ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten.
- Die Beantragung der Mitgliedschaft beim Sächsischen Schützenbund erfolgt erst nach der Aufnahmebestätigung durch den Vorstand, der Erteilung der Einzugsermächtigung oder die Zahlung von Aufnahmegebühr und Beitrag.
